- einbürgern
- ein|bür|gern ['ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert:
1. <tr.; hat die Staatsangehörigkeit verleihen /Ggs. ausbürgern/: er wird bald eingebürgert werden; sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.2. <+ sich> heimisch, üblich werden:diese Sitte, das Wort hat sich allmählich bei uns eingebürgert.Syn.: sich ↑ ausbreiten, sich 1↑ durchsetzen, ↑ einreißen, gang und gäbe werden (ugs.), um sich greifen, zur Gewohnheit werden.
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ein||bür|gern 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 jmdn. \einbürgern zum Staatsbürger machen, jmdm. die Staatsangehörigkeit verleihenII 〈V. refl.〉 sich \einbürgern1. Staatsbürger werden, die Staatsangehörigkeit annehmen2. 〈fig.〉 heimisch, üblich werden● es hat sich so eingebürgert 〈fig.〉; dieser Brauch hat sich vor Jahrhunderten hier eingebürgert 〈fig.〉; in unserer Sprache haben sich viele Fremdwörter eingebürgert 〈fig.〉* * *
ein|bür|gern <sw. V.; hat:1. jmdm. die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen:sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen:eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] e.3.a) heimisch u. zur verbreiteten Gewohnheit machen:eine Sitte, einen Begriff e.;b) <e. + sich> heimisch, üblich werden:dieses Wort hat sich bei uns, in unserer Sprache eingebürgert.* * *
ein|bür|gern <sw. V.; hat: 1. jmdm. die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen: sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden. 2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen: eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] e. 3. a) heimisch u. zur verbreiteten Gewohnheit machen: eine Sitte, einen Begriff e.; b) <e. + sich> heimisch, üblich werden: dieses Wort hat sich in unserer Sprache eingebürgert; Das bedeutet keinen Verzicht auf Weißbrot französischer Art, wie es sich mittlerweile eingebürgert hat (e & t 7, 1987, 27); es hat sich eingebürgert, dass ...
Universal-Lexikon. 2012.